Arbeitssicherheit

Arbeitsschutz wird von Führungskräften getragen, nicht von Ordnern.


Bestellung als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit, mit Maßnahmen, die im Betrieb umsetzbar sind, und Rechtssicherheit für die Geschäftsführung und Führungskraft



Kennen Sie das?

  • Keine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt oder die Bestellung nicht dokumentiert?
  • Die bisherige Betreuung ist ausgefallen oder passt nicht mehr
  • Gefährdungsbeurteilungen älter als die Anlagen, mit denen gearbeitet wird?
  • Ein Auftraggeber fragt nach Ihrer Arbeitsschutzorganisation?
  • Nach einem Unfall muss belegt werden, dass die Organisation funktioniert hat?

Leistungen

  • Schriftliche Bestellung als Fachkraft für Arbeitssicherheit nach ASiG

  • Begehungen und Beratung der Führungskräfte vor Ort, auch auf Baustellen

  • Gefährdungsbeurteilungen einschließlich psychischer Belastung

  • Arbeitsschutzausschuss: Vorbereitung, Teilnahme, Protokoll

  • Unfall- und Beinaheunfalluntersuchung mit Ursachenanalyse

  • Koordination von Fremdfirmen nach DGUV Vorschrift 1

  • Prüfungen als befähigte Person: Leitern und Tritte, Anschlagmittel, PSA gegen Absturz

  • Jahresbericht und Begleitung gegenüber Berufsgenossenschaft und Aufsicht

  • Projektbegleitung, wenn ein Auftraggeber sie fordert

Zusammenarbeit

Als Projekt 

Mit definiertem Ziel und Umfang, nach vorheriger Bestandsaufnahme.



Als Mandat

Feste Rolle im Unternehmen mit vereinbartem Umfang und vereinbarter Erreichbarkeit.


Umfang nach DGUV Vorschrift 2

Die Einsatzzeit ergibt sich aus Betriebsart und Beschäftigtenzahl und ist
damit nachvollziehbar.


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