NIS2, Cyber Resilience Act und KI-Verordnung treffen inzwischen auch den Mittelstand. ISMS nach ISO 27001, TISAX-Vorbereitung und die Rolle des Beauftragten für Informationssicherheit.
Ein Kunde hat einen Sicherheitsfragebogen geschickt, den niemand beantworten kann?
Ein Auftraggeber aus der Automobilindustrie fordert ein TISAX-Label?
Es gibt IT-Betreuung, aber niemanden, der für Informationssicherheit benannt ist?
Unklar, ob NIS2, der Cyber Resilience Act oder die KI-Verordnung Sie betreffen?
Sie liefern vernetzte Produkte oder Anlagen und wissen nicht, welche Meldepflichten daran hängen?

Kein Unternehmen lässt seine Werkstore offen. Büros werden abgeschlossen, Maschinen gewartet, Anlagen gegen Ausfall abgesichert. Informationen sind der Wert, der dabei am seltensten geschützt wird, obwohl Angriffe längst zum Alltag gehören und ein Produktionsstillstand oder ein Datenverlust denselben Schaden anrichtet wie ein Maschinenschaden.
Ein Informationssicherheitsmanagement leistet dafür dasselbe wie Ihr Wartungsplan für die Anlagen:
Es macht aus zufälligem Reagieren einen geregelten Ablauf. Technik allein genügt nicht, weil die meisten Vorfälle über Menschen und Prozesse beginnen.
Schriftliche Bestellung als Fachkraft für Arbeitssicherheit nach ASiG
Begehungen und Beratung der Führungskräfte vor Ort, auch auf Baustellen
Gefährdungsbeurteilungen einschließlich psychischer Belastung
Arbeitsschutzausschuss: Vorbereitung, Teilnahme, Protokoll
Unfall- und Beinaheunfalluntersuchung mit Ursachenanalyse
Koordination von Fremdfirmen nach DGUV Vorschrift 1
Prüfungen als befähigte Person: Leitern und Tritte, Anschlagmittel, PSA gegen Absturz
Jahresbericht und Begleitung gegenüber Berufsgenossenschaft und Aufsicht
Projektbegleitung, wenn ein Auftraggeber sie fordert

Kunde
In vielen Fällen verlangt der Auftraggeber weniger als ein vollständiges Zertifizierungsprojekt, nämlich belastbare Antworten und benannte Verantwortung. Deshalb steht am Anfang die Frage, welche Informationen Ihr Unternehmen tatsächlich verwundbar machen und was von außen verbindlich gefordert wird, nicht der Maßnahmenkatalog.
NIS2
Das Umsetzungsgesetz gilt in Deutschland seit Dezember 2025. Betroffene Unternehmen müssen Risikomanagement, Meldewege und die Sicherheit ihrer Lieferkette nachweisen. Die Anforderung wird an Dienstleister weitergegeben, auch an solche, die selbst nicht betroffen sind.
Cyber Resilience Act
Für vernetzte Produkte gelten seit September 2026 Meldepflichten für aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Vorfälle, mit Fristen im Bereich von Stunden.
Ab Dezember 2027 gilt die Verordnung vollständig, einschließlich sicherer Entwicklung, Schwachstellenmanagement über den Supportzeitraum und Stückliste der Softwarekomponenten.
Betroffen sind Hersteller, aber auch, wer Produkte unter eigenem Namen in Verkehr bringt.
Einstieg der Betroffenheit
Geklärt wird zuerst, was gefordert ist und wo Ihr System heute steht.
Als Projekt
TISAX und ISMS als definiertes Projektziel und Umfang, nach vorheriger Bestandsaufnahme.
Als Mandat
Feste Rolle im Unternehmen mit vereinbartem Umfang und vereinbarter Erreichbarkeit.
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