Informationssicherheit

Arbeitsschutz wird von Führungskräften getragen, nicht von Ordnern.


NIS2, Cyber Resilience Act und KI-Verordnung treffen inzwischen auch den Mittelstand. ISMS nach ISO 27001, TISAX-Vorbereitung und die Rolle des Beauftragten für Informationssicherheit.



Kennen Sie das?

  • Ein Kunde hat einen Sicherheitsfragebogen geschickt, den niemand beantworten kann?

  • Ein Auftraggeber aus der Automobilindustrie fordert ein TISAX-Label?

  • Es gibt IT-Betreuung, aber niemanden, der für Informationssicherheit benannt ist?

  • Unklar, ob NIS2, der Cyber Resilience Act oder die KI-Verordnung Sie betreffen?

  • Sie liefern vernetzte Produkte oder Anlagen und wissen nicht, welche Meldepflichten daran hängen?

Sie sichern Ihre Werte.

Informationen gehören dazu.


Kein Unternehmen lässt seine Werkstore offen. Büros werden abgeschlossen, Maschinen gewartet, Anlagen gegen Ausfall abgesichert. Informationen sind der Wert, der dabei am seltensten geschützt wird, obwohl Angriffe längst zum Alltag gehören und ein Produktionsstillstand oder ein Datenverlust denselben Schaden anrichtet wie ein Maschinenschaden.


Ein Informationssicherheitsmanagement leistet dafür dasselbe wie Ihr Wartungsplan für die Anlagen:

Es macht aus zufälligem Reagieren einen geregelten Ablauf. Technik allein genügt nicht, weil die meisten Vorfälle über Menschen und Prozesse beginnen.

Leistungen

  • Schriftliche Bestellung als Fachkraft für Arbeitssicherheit nach ASiG

  • Begehungen und Beratung der Führungskräfte vor Ort, auch auf Baustellen

  • Gefährdungsbeurteilungen einschließlich psychischer Belastung

  • Arbeitsschutzausschuss: Vorbereitung, Teilnahme, Protokoll

  • Unfall- und Beinaheunfalluntersuchung mit Ursachenanalyse

  • Koordination von Fremdfirmen nach DGUV Vorschrift 1

  • Prüfungen als befähigte Person: Leitern und Tritte, Anschlagmittel, PSA gegen Absturz

  • Jahresbericht und Begleitung gegenüber Berufsgenossenschaft und Aufsicht

  • Projektbegleitung, wenn ein Auftraggeber sie fordert

Erst klären, was gefordert ist,

dann bauen

Kunde

In vielen Fällen verlangt der Auftraggeber weniger als ein vollständiges Zertifizierungsprojekt, nämlich belastbare Antworten und benannte Verantwortung. Deshalb steht am Anfang die Frage, welche Informationen Ihr Unternehmen tatsächlich verwundbar machen und was von außen verbindlich gefordert wird, nicht der Maßnahmenkatalog.


NIS2

Das Umsetzungsgesetz gilt in Deutschland seit Dezember 2025. Betroffene Unternehmen müssen Risikomanagement, Meldewege und die Sicherheit ihrer Lieferkette nachweisen. Die Anforderung wird an Dienstleister weitergegeben, auch an solche, die selbst nicht betroffen sind.


Cyber Resilience Act

Für vernetzte Produkte gelten seit September 2026 Meldepflichten für aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Vorfälle, mit Fristen im Bereich von Stunden.

Ab Dezember 2027 gilt die Verordnung vollständig, einschließlich sicherer Entwicklung, Schwachstellenmanagement über den Supportzeitraum und Stückliste der Softwarekomponenten.
Betroffen sind Hersteller, aber auch, wer Produkte unter eigenem Namen in Verkehr bringt.


Leistungen

  • Prüfung der eigenen Betroffenheit und der Anforderungen Ihrer Auftraggeber
  • Aufbau eines ISMS nach ISO 27001, im Umfang am Risiko ausgerichtet
  • Asset- und Risikomanagement, Schutzbedarf, Richtlinien, Maßnahmenplan
  • TISAX-Vorbereitung mit Reifegradbewertung je Anforderung nach VDA ISA
  • Beantwortung von Sicherheitsfragebögen mit belastbaren Nachweisen
  • Die Rolle des Beauftragten für Informationssicherheit als externes Mandat
  • Meldewege und Vorfallbehandlung für NIS2 und den Cyber Resilience Act
  • Awareness für Mitarbeiter und ein geregelter Umgang mit Vorfällen

Zusammenarbeit

Einstieg der Betroffenheit 

Geklärt wird zuerst, was gefordert ist und wo Ihr System heute steht.


Als Projekt 

TISAX und ISMS als definiertes Projektziel und Umfang, nach vorheriger Bestandsaufnahme.


Als Mandat

Feste Rolle im Unternehmen mit vereinbartem Umfang und vereinbarter Erreichbarkeit.


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